Fördergegenstand1Der Fördergegenstand umfasst:a)die Einführung eines ISMS, das den vom IT-Planungsrat beschlossenen Zielsetzungen entspricht,b)die Umsetzung der nachfolgend bestimmten Vor- und Zwischenstufen eines solchen ISMS sowiec)deren Zertifizierung oder abschließende Prüfung der vollständigen Implementierung durch einen zugelassenen Auditor.Nach Maßgabe der Förderrichtlinie, fördert der Freistaat Bayern die Umsetzung eines ISMS Standards nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz (Standardabsicherung, Basisabsicherung, Kommunalprofil), CISIS12 und den niederschwelligen Einstieg mit der Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune mit dem Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ des LSI als Abnahmekriterium . Die hierfür zuständige Bewilligungsstelle für ganz Bayern ist die Regierung von Oberfranken. Die Höhe der Förderung orientiert sich dabei am gewählten ISMS-Standard. Sofern Kommunen das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ vom Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) erworben haben oder über ein kommunales Behördennetz an das Bayerische Behördennetz angebunden sind, erhöht sich der Förderhöchstbetrag um jeweils 10%.
Leistungskategorie
Finanzielle Förderung
Themen
ISMSBSIgrundschutz
Leistungsbeschreibung
Organisation
Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI)Bayerisches Staatsministerium des Innern für Sport und Integration