Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen: • Verwaltungsdigitalisierung/eGovernment • Smart Environment • Gesellschaft • Transfer und Coaching • Smart Mobility • Smart Business • Smart Health • Smart Energy Darüber hinaus ist bei der Antragstellung Folgendes zu beachten: - Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gesichert sein. - Bei Konzeption und Realisierung des Vorhabens sind folgende Grundsätze zu beachten: o Datensouveränität: Die Kommune sollte die Kontrolle und den Zugriff auf ihre Daten haben/behalten. o Datenschutz, Datensicherheit: Die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (personenbezogene Daten) und Maßnahmen der Datensicherheit (Daten allgemein) sind zu berücksichtigen. o IT-Sicherheit Hinweis Hessischen IT Sicherheitsgesetz (HITSiG) http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/2/10752.pdf Das HITSiG ist Ende August vom Hessischen Landtag beschlossen worden. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Cyberresilienz in Hessen.
Leistungskategorie
Finanzielle Förderung
Themen
smartcityDigitalisierungsstrategie
Leistungsbeschreibung
Organisation
Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung