Das Schwachstellenportal des CERT M-V, der sogenannte Warn- und Informationsdienst (WID), wurde in den vergangenen Jahren den Kommunen zur kostenneutralen Mitnutzung angeboten. Die Kosten dafür hatte bisher das Land getragen. Der Vertrag mit der DFN-CERT Services GmbH, die mit ihrem Angebot umfassend und tagesaktuell über neue Schwachstellen in vielfältigen Hardware- und Software-Produkten informiert, wurde Ende 2021 verlängert. Der Vertrag läuft zunächst bis Ende 2022; es ist aber vorgesehen, den Vertrag in unveränderter Form bis mindestens Ende 2023 fortzusetzen. Nach derzeitigem Stand sollen die Kommunen auch künftig nicht an den Kosten beteiligt werden. Nutzungsberechtigt sind alle kommunalen Einrichtungen, die sich zu mindestens 50% in öffentlicher Hand befinden. Somit dürfen also auch staatliche Schulen, Stadtwerke, Krankenhäuser, Ver- und Entsorgungsbetriebe oder kommunale IT-Dienstleister den Dienst nutzen, wenn sie die oben genannte 50%-Klausel erfüllen. Wenden Sie sich gern an unsere Gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten siehe nebenstehender Kontakt bzw. an das CERT M-V: Telefon 0385 588-11333 oder E-Mail cert@mv-regierung.de.
Leistungskategorie
Warn-und Informationsdienst
Themen
AwarenessSicherheitslückenHandlungsempfehlungenWarnungen
Leistungsbeschreibung
Organisation
CERT M-V